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Zeiterfassung - Zurück zur Stechuhr?

Zurück zur Stechuhr?

Schon im Frühjahr 2019 ging ein Aufschrei durch die Medien und die Personalszene: der Europäische Gerichtshof verpflichtete Arbeitgeber in EU-Mitgliedsstaaten zur systematischen Erfassung/Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter:innen. Nach deutschem Recht mussten bis dato nur Überstunden dokumentiert werden. 
Das soll sich nun aber ändern: In seinem Urteil 1ABR 22/21 vom 13.09.2022 verpflichtet das Bundesarbeitsgericht nun Arbeitgeber in Deutschland zur systematischen und lückenlosen Erfassung/Dokumentation der gesamten geleisteten Arbeitszeiten (§3 Abs.2 Nr.1 ArbSchG).

Bedeutet dies die Rückkehr zur Stechuhr? In Zeiten von New Work, wo ein Großteil der Arbeitszeit flexibel und ortsunabhängig erfolgt, stellt dieses Urteil viele Unternehmen vor die große Herausforderung, Flexibilität und freie Arbeitszeitbestimmung mit den Grenzen des deutschen Arbeitsrechts in Einklang zu bringen. Ob dies einen Fortschritt oder einen Rückschritt in der Arbeits- und Unternehmenskultur darstellt, bleibt abzuwarten.

Wir unterstützen unsere Kunden sowohl bei der Auswahl einer geeigneten Zeiterfassungs-Software, als auch bei der Umsetzung von möglichst flexiblen Arbeitszeitkonzepten… natürlich immer nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.
Sprechen Sie uns gerne an!!

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